Anl. 1
Anl. 1 Durch Jahrespauschale abgegoltene Leistungen
Fassung: 1. Januar 2021 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Anl. 1 Österreichische Bibliothekenverbund und Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung?
- KernaussageAnl. 1 Österreichische Bibliothekenverbund und Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung behandelt "Durch Jahrespauschale abgegoltene Leistungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Betrieb der Verbundzentrale und Verbunddatenbanken gemäß § 3 Abs. 2 lit. a
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Durch Jahrespauschale abgegoltene Leistungen
Betrieb der Verbundzentrale und Verbunddatenbanken gemäß § 3 Abs. 2 lit. a:
Für alle österreichischen wissenschaftlichen Bibliotheken.
Bereitstellung aller zentralen Verbunddienstleistungen gemäß § 3 Abs. 2 lit. b:
Für folgende Institutionen:
Betrieb des Verbundes für Bildung und Kultur (VBK) gemäß § 3 Abs. 3:
Für folgende Institutionen:
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 1 Österreichische Bibliothekenverbund und Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung in einfachen Worten?
Anl. 1 Österreichische Bibliothekenverbund und Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung behandelt "Durch Jahrespauschale abgegoltene Leistungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2021 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 31. Juli 2020
- Fassung seit
- 1. Januar 2021
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 80/2020 (NR: GP XXVII RV 237 AB 311 S. 43. BR: AB 10375 S. 911.)
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Verweise
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