§ 17
§ 17 Verfahrensbestimmung
Fassung: 1. Januar 2022 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 17 EU-QuaDG?
- Kernaussage§ 17 EU-QuaDG beschreibt einen Verfahrensschritt und die dafür maßgeblichen Voraussetzungen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Bescheide, die den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes, der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 oder der Verordnung (EU) 2018/848...
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Verfahrensbestimmung
§ 17. Bescheide, die den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes, der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 oder der Verordnung (EU) 2018/848 widersprechen, leiden an einem mit Nichtigkeit bedrohten Fehler gemäß § 68 Abs. 4 Z 4 AVG.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 17 EU-QuaDG in einfachen Worten?
§ 17 EU-QuaDG beschreibt einen Verfahrensschritt und die dafür maßgeblichen Voraussetzungen.
Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?
Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2022 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 10. Januar 2022
- Fassung seit
- 1. Januar 2022
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 50/2025 (NR: GP XXVIII RV 129 AB 151 S. 35. BR: 11651 AB 11654 S. 980.)
- BGBl. I Nr. 139/2024 (NR: GP XXVII IA 4118/A AB 2659 S. 272. BR: AB 11574 S. 970.)
- BGBl. I Nr. 257/2021 (NR: GP XXVII RV 1173 AB 1276 S. 135. BR: AB 10824 S. 936.)
- BGBl. I Nr. 78/2017 (NR: GP XXV RV 1643 AB 1653 S. 183. BR: AB 9812 S. 869.)
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