§ 9l
§ 9l Informationsaustausch-Schnellinformationssystem RAPEX
Fassung: 28. Dezember 2022 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 9l ETG 1992?
- Kernaussage§ 9l ETG 1992 behandelt "Informationsaustausch-Schnellinformationssystem RAPEX" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Der nationale Kontaktpunkt für das Schnellinformationssystem RAPEX (Rapid Information Exchange System) gemäß Art. 20 der Verordnung...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Informationsaustausch-Schnellinformationssystem RAPEX
§ 9l. (1) Der nationale Kontaktpunkt für das Schnellinformationssystem RAPEX (Rapid Information Exchange System) gemäß Art. 20 der Verordnung (EU) 2019/1020 ist die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
(2) Sofern Maßnahmen gemäß Art. 19 der Verordnung (EU) 2019/1020 bei einem elektrischen Betriebsmittel, von dem ein ernstes Risiko ausgeht, getroffen oder beabsichtigt werden, hat die Marktüberwachungsbehörde unverzüglich im Wege von RAPEX die notwendigen Informationen dem nationalen Kontaktpunkt weiterzuleiten und die Bundesministerin bzw. den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft zu informieren.
(3) Bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 20 der Verordnung (EU) 2019/1020 ist die Europäische Kommission über die Bundesministerin bzw. den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz mittels RAPEX zu informieren.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 9l ETG 1992 in einfachen Worten?
§ 9l ETG 1992 behandelt "Informationsaustausch-Schnellinformationssystem RAPEX" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 27. Dezember 2022
- Fassung seit
- 28. Dezember 2022
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 5. Oktober 2026 01:40
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 204/2022 (NR: GP XXVII RV 1673 AB 1729 S. 178. BR: AB 11092 S. 946.)
- BGBl. I Nr. 27/2017 (NR: GP XXV RV 1326 AB 1402 S. 157. BR: AB 9718 S. 863.)
- BGBl. I Nr. 129/2015 (NR: GP XXV RV 806 AB 832 S. 96. BR: AB 9455 S. 846.)
- BGBl. I Nr. 129/2013 (NR: GP XXIV RV 2244 AB 2262 S. 200. BR: AB 8966 S. 820.)
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Verweise
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