Bundesgesetze

Bewertungsgesetz 1955

Bundesgesetz vom 13. Juli 1955 über die Bewertung von Vermögenschaften (Bewertungsgesetz 1955 – BewG 1955)

BewG 1955BundesgesetzFassung seit 27. Juni 2001RIS-Stand 30. Juli 2026

RIS-Gesetzesnummer 10003860 · BGBl. Nr. 148/1955 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2025 · 33 Bewertungsrecht · Original im RIS öffnen

Anl. 1

Anl. 1 (zu § 53a)

Fassung: 27. Juni 2001 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in Anl. 1 BewG 1955?

  • KernaussageAnl. 1 BewG 1955 behandelt "(zu § 53a)" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Abs. 4 idF BGBl. I Nr. 59/2001

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

(zu § 53a)

Bauklasseneinteilung und Durchschnittspreise je Kubikmeter umbauten Raumes oder je Quadratmeter nutzbarer Fläche

Euro/m3

1.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude

1.11 sehr einfache Ausführung

10,9009

1.12 einfache Ausführung

12,3544

1.13 mittlere Ausführung

14,5346

1.14 gute Ausführung

18,1682

1.15 sehr gute Ausführung

21,8019

1.2 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude

1.21 sehr einfache Ausführung

14,5346

1.22 einfache Ausführung

18,1682

1.23 mittlere Ausführung

21,8019

1.24 gute Ausführung

29,0691

1.25 sehr gute Ausführung

36,3364

2. Fabriksgebäude, Werkstättengebäude, Garagen, Lagergebäude und Kühlhäuser, die Teile der wirtschaftlichen Einheit eines Fabriksgrundstückes sind (bei den Wertansätzen ist eine einfache Ausstattung unterstellt)

bei Geschoßhöhen *)

bis zu 4 m

5 m

6 m

2.1

Schuppen (einseitig offene Gebäude)

2.11 Holz, Fachwerk oder Wellblech

8,7207

7,9940

7,2673

2.12 Massiv

11,6277

10,9009

10,1742

2.2

Shedbauten

2.21 mit Holzbindern

9,4475

8,7207

7,9940

2.22 mit Stahlbindern

10,9009

10,1742

9,4475

2.23 in Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion

13,0811

12,3544

11,6277

2.3

Stahlbetonfachwerk- oder Stahlfachwerkbauten mit Plattenverkleidungen

11,6277

10,1742

9,4475

2.4

Holz- und Holzfachwerkgebäude

12,3544

11,6277

10,9009

2.5

Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude; diese Durchschnittspreise erhöhen sich bei vorhandenem Personenaufzug um 5 v. H., bei besonderer innerer Ausstattung soweit es sich nicht um eine Betriebsvorrichtung handelt um 5 bis 20 v. H.; diese Durchschnittspreise er- mäßigen sich, unbeschadet der Zuschläge nach 18., bei fehlendem Fußboden um 10 v. H.

2.51 ohne Decke, ohne Raumaufteilung

13,0811

12,3544

11,6277

2.52 mit Decke, ohne Raumaufteilung

15,9880

15,2613

14,5346

2.53 mit Decke, mit Raumaufteilung

18,1682

17,4415

16,7148

2.6

Hallengebäude (Gebäude mit Geschoßhöhen über 6 m)

bei Geschoßhöhen bis zu

8 m

10 m

12 m

und darüber

2.61 Holzkonstruktion

5,0871

4,3604

3,6336

bei Geschoßhöhen bis zu

8 m

10 m

12 m

2.62 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude; diese Durchschnittspreise ermäßigen sich, unbeschadet der Zuschläge nach 18., bei Rundhallen um 20 v. H., bei fehlendem Fußboden um 10. v. H.

8,7207

8,3574

7,9940

14 m

16 m

18 m

und bei fehlender Decke um 10. v. H.

7,6306

7,2673

6,9039

20 m und darüber

6,5406

3. Hotels, Gasthöfe, Pensionsbetriebe, Erholungs- und Kurheime, Restaurants u. ähnl.

3.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude

3.11 sehr einfache Ausführung

10,9009

3.12 einfache Ausführung

13,0811

3.13 mittlere Ausführung

16,7148

3.14 gute Ausführung

20,3484

3.15 sehr gute Ausführung

25,4355

3.2 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude

3.21 sehr einfache Ausführung

14,5346

3.22 einfache Ausführung

20,3484

3.23 mittlere Ausführung

26,8889

3.24 gute Ausführung

34,8830

3.25 sehr gute Ausführung

43,6037

3.3 Nebengebäude (Garagen, Waschküchen, Wirtschaftsgegebäude u. ähnl.)

3.31 sehr einfache Ausführung

10,9009

3.32 einfache Ausführung

14,5346

3.33 mittlere Ausführung

18,1682

3.34 gute Ausführung

21,8019

4. Bank-, Versicherungs-, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude

4.1 sehr einfache Ausführung

18,1682

4.2 einfache Ausführung

25,4355

4.3 mittlere Ausführung

32,7028

4.4 gute Ausführung

39,9701

4.5 sehr gute Ausführung

47,2373

5. Lagerhäuser und Kühlhäuser

5.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude

10,9009

5.2. Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude

5.21 ebenerdig

14,5346

5.22 Tragfähigkeit der Decken bis 1000 kg/m2

18,1682

5.23 Tragfähigkeit der Decken über 1000 kg/m2

25,4355

6. Theater und Lichtspielhäuser

6.1 Saaltheater (ohne besonderes Bühnenhaus)

6.11 sehr einfache Ausführung

14,5346

6.12 einfache Ausführung

18,1682

6.13 mittlere Ausführung

23,2553

6.14 gute Ausführung

29,0691

6.15 sehr gute Ausführung

36,3364

6.2 Volkstheater (mit besonderem Bühnenhaus)

6.21 sehr einfache Ausführung

14,5346

6.22 einfache Ausführung

17,4415

6.23 mittlere Ausführung

21,8019

6.24 gute Ausführung

26,8889

6.25 sehr gute Ausführung

32,7028

7. Warenhäuser, Kaufhäuser, Markt-, Messe- und Sporthallen, Kioske u. ähnl.

7.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude

7.11 sehr einfache Ausführung

10,9009

7.12 einfache Ausführung

13,0811

7.13 mittlere Ausführung

16,7148

7.14 gute Ausführung

20,3484

7.15 sehr gute Ausführung

25,4355

7.2 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude

7.21 sehr einfache Ausführung

14,5346

7.22 einfache Ausführung

19,6217

7.23 mittlere Ausführung

25,4355

7.24 gute Ausführung

31,9760

7.25 sehr gute Ausführung

39,9701

7.3 Hallenbauten (Gebäude mit Geschoßhöhen über 6 m und wenig innerer Ausstattung)

7.31 Holzgebäude und Fachwerkgebäude ohne feste Tribüneneinbauten

6,5406

7.32 wie 7.31 jedoch mit Tribüneneinbauten

7,9940

7.33 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude ohne feste Tribünen oder Rangeinbauten

10,9009

7.34 wie 7.33 jedoch mit Tribünen oder Rangeinbauten

14,5346

8. Krankenhäuser und Sanatorien

8.1 sehr einfache Ausführung

14,5346

8.2 einfache Ausführung

19,6217

8.3 mittlere Ausführung

25,4355

8.4 gute Ausführung

30,5226

8.5 sehr gute Ausführung

36,3364

8.6 Nebengebäude (Garagen, Küchen und Wirtschaftsgebäude)

wie Bauklasse 3.3

9. Tankstellengebäude

9.1 sehr einfache Ausführung

12,3544

9.2 einfache Ausführung

14,5346

9.3 mittlere Ausführung

18,1682

9.4 gute Ausführung

21,8019

9.5 sehr gute Ausführung

29,0691

10. Hallenbäder

10.1 sehr einfache Ausführung

18,1682

10.2 einfache Ausführung

21,8019

10.3 mittlere Ausführung

25,4355

10.4 gute Ausführung

29,0691

10.5 sehr gute Ausführung

36,3364

11. Einfamilienhäuser und einfamilienhausartige Gebäude

11.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude

11.11 sehr einfache Ausführung

10,9009

11.12 einfache Ausführung

14,5346

11.13 mittlere Ausführung

18,1682

11.14 gute Ausführung

21,8019

11.15 sehr gute Ausführung

29,0691

11.2 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude

11.21 sehr einfache Ausführung

14,5346

11.22 einfache Ausführung

19,6217

11.23 mittlere Ausführung

27,6157

11.24 gute Ausführung

36,3364

11.25 sehr gute Ausführung

47,2373

11.3 Nebengebäude (z. B. Garagen, Werkstätten)

wie Bauklasse 3.3

12. Klöster und Burgen; Gebäude, die vor dem Jahre 1800 errichtet wurden und eine Mauerstärke von 1 m oder mehr haben; Kotziegelbauten

12.1 sehr einfache Ausführung

7,2673

12.2 einfache Ausführung

10,9009

12.3 mittlere Ausführung

14,5346

12.4 gute Ausführung

19,6217

12.5 sehr gute Ausführung

29,0691

13. Keller und Kellergeschosse

13.1 sehr einfache Ausführung

10,9009

13.2 einfache Ausführung

13,8078

13.3 mittlere Ausführung

18,1682

13.4 gute Ausführung

25,4355

13.5 sehr gute Ausführung

36,3364

14. Überdachungen, Flugdächer;

die Durchschnittspreise sind bei Vorhandensein von Fußböden um 50 S bis 100 S je m2 zu erhöhen; Umwandungen sind mit 50 S bis 100 S je m2 der Umwandung anzusetzen

Euro/m2

Preis je m2 überdachter Fläche bis 3 m über 3 m auskragend

14.1 Überdachungen ohne eigene Stützen

14.11 in Holzkonstruktion oder Kunststoff

7,2673

10,9009

14.12 in Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion

14,5346

21,8019

bei einer Höhe bis zu

3 m

4 m

5 m

und darüber

14.2 Überdachungen mit eigenen Stützen

14.21 in Holzkonstruktion oder Kunststoff

10,9009

14,5346

18,1682

14.22 in Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion

14,5346

21,8019

25,4355

15. Mietwohngrundstücke und gemischtgenutzte Grundstücke

15.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude

Euro/m2

15.11 sehr einfache Ausführung

29,0691

15.12 einfache Ausführung

39,9701

15.13 mittlere Ausführung

54,5046

15.14 gute Ausführung

69,0392

15.15 sehr gute Ausführung

94,4747

15.2 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude

15.21 sehr einfache Ausführung

36,3364

15.22 einfache Ausführung

58,1383

15.23 mittlere Ausführung

87,2074

15.24 gute Ausführung

130,8111

15.25 sehr gute Ausführung

181,6821

15.3 Nebengebäude (z. B. Garagen, Werkstätten)

15.31 sehr einfache Ausführung

32,7028

15.32 einfache Ausführung

39,9701

15.33 mittlere Ausführung

54,5046

15.34 gute Ausführung

72,6728

16. Ist innerhalb der Bauklassen 1, 3, 4, 6 bis 13 und 15 eine eindeutige Einstufung nicht möglich, so ist ein entsprechender Zwischenwert anzusetzen.

17. In obigen Bauklassen nicht enthaltene Gebäude und Gebäudeteile sind nach jener Bauklasse zu bewerten, die ihrer Bauweise und Ausstattung entspricht.

18. Die Durchschnittspreise sind zu erhöhen:

18.1 bei aufwendiger Ausführung **), dies gilt nicht für die in 2. bezeichneten Bauklassen, um

5 bis 25 v. H.,

18.2 bei Hochhäusern, d.s. Gebäude oder Gebäudeteile, bei denen der Fußboden mindestens eines Geschosses 25 m über der Erdoberfläche liegt, für jeden weiteren vollen Meter um je

maßgebend ist der Unterschied zwischen 25 m und der Oberkante der Decke des obersten Vollgeschosses; der Zuschlag ist auf die Durchschnittspreise aller Geschosse (auch Kellergeschosse) anzuwenden;

0.5 v. H.;

18.3 bei als Teil des Grundstückes zu betrachtenden Zentralheizungen um

3 bis 6 v. H.

18.4 Klimaanlagen

8 bis 10 v. H.

Merkmale für die Beurteilung der baulichen Ausführung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles

Die Tabelle enthält die bei allen Gebäudearten möglichen Merkmale. Sind bei Gebäuden (Gebäudeteilen) einzelne Merkmale üblicherweise nicht vorhanden, sind sie nicht zu beachten. Maßgeblich für die Einstufung ist die im Durchschnitt zutreffende Güte der Ausführung.

Bau- und Gebäudeteil

sehr einfache Ausführung

einfache Ausführung

mittlere Ausführung

1. Dach:

Stroh, Schindel, Pappe

einfache Ziegeleindeckung

doppelte Ziegel-, Welleternit- oder Preßkieseindeckung

2. Fassade:

einfacher Putz oder Rohbau

einfacher Putz

einfacher Putz

3. Decken:

Holzbalken

Gewölbe, Holzbalken

Gewölbe, Holzbalken

4. Fenster:

teilweise Einfachfenster

überwiegend Doppelfenster;

Doppelfenster Holzverbundfenster

5. Türen:

Brettertüren

Füllungstüren

Füllungstüren oder Paneeltüren

6. Fußböden:

Weichholz; Beton

Weichholz, Linoleum und Kunststoff

Weichholz, Linoleum und Kunststoff, in mehreren Räumen Hartholz

7. Boden- und Wandfliesen in den in Betracht kommenden Räumen (z. B. Küchen, Bädern, Toiletten, Verkaufs- und Lagerräumen sowie Erzeugungsstätten):

keine

geringfügig

in beschränktem Ausmaß

8. Wasser und Toiletten:

außerhalb der Wohnungen

teilweise in den Wohnungen

in den Wohnungen

9. Badezimmer:

keine

in einigen Wohnungen

in der überwiegenden Anzahl der Wohnungen

Beherbergungsbetriebe:

Etagenbäder in ausreichender Anzahl

10. Anteil besonderer Räume (Direktionszimmer, Gesellschaftsräume, Salons u. ähnl.):

keine

keine

geringer Anteil

11. Lift:

keiner

Bau- und Gebäudeteil

gute Ausführung

sehr gute Ausführung

1.Dach:

Eternit- oder Blecheindeckung

Naturschiefereindeckung; Dächer mit besonderer Wärmeisolierung Edelputz; Verkleidungen mit Natur- oder Verblendstein

2. Fassade:

Edelputz

3. Decken:

Massiv- oder Fertigteildecken

Massiv- oder Fertigteildecken

4. Fenster:

Doppelfenster; Holzverbundfenster

Mettall-, Kunststoff-, Edelholzfenster, Isolierverglasung

5. Türen:

Paneeltüren furniert oder lackiert

wie gute Ausführung, teilweise Türen aus Edelhölzern oder Metall

6. Fußböden:

in Wohn- und Büroräumen Hartholz, Parkett oder Spannteppiche

in einigen Räumen Parkett aus besten Hölzern

7. Boden- und Wandfliesen in den in Betracht kommenden Räumen (z. B. Küche, Bäder, Toiletten, Verkaufs- und Lagerräumen sowie Erzeugungsstätten):

im erforderlichen Ausmaß

wie gute Ausführung unter teilweiser Verwendung von Mosaikboden- und Mosaikfliesen u. ähnl.

8. Wasser und Toiletten:

in den Wohnungen; Gästezimmer mit Fließwasser

wie gute Ausführung und zusätzliche Toiletten

9. Badezimmer:

in den Wohnungen; Gästezimmer mit Fließwasser

Beherbergungsbetriebe:

wie mittlere Ausführung, teilweise Zimmer mit Bad

in einer Anzahl, die über die Wohnungseinheiten hinausgeht

Beherbergungsbetriebe:

überwiegend Zimmer mit Bad

10. Anteil besonderer Räume (Direktionszimmer, Gesellschaftsräume, Salons u. ähnl.):

kleinere und größere Räume in beachtlichem An-teil

besonders großer Anteil

11. Lift:

bei mehr als 4 Vollgeschossen

bei mehr als 4 Vollgeschossen

__________

*) Bei der Ermittlung der Geschoßhöhen sind die Bestimmungen der ÖNORM, B 4000, 6. Teil, maßgebend.

**) Überdurchschnittliche Verwendung hochwertiger Materialien wie Naturstein, Klinker, Marmor, Metalle, Edelhölzer, Schmiedeeisen, Glas u. ähnl. bzw. aufwendige Ausstattung wie Schwimmbecken, Sauna, offene Kamine u. ähnl.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / Kapitel(Anm.: Abschnitt III)
Gehört thematisch zuBeurteilung, Organisation, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Nächster ParagraphAnl. 2 (zu § 20e Abs. 2)

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 1 BewG 1955 in einfachen Worten?

Anl. 1 BewG 1955 behandelt "(zu § 53a)" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Was hat die Bestimmung mit Leistungsbeurteilung zu tun?

Die Bestimmung kann für Fragen rund um Beurteilung, Leistungsfeststellung, Noten oder Prüfungsergebnisse relevant sein. Entscheidend ist der konkrete Absatz und die dazu passende Fassung.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 27. Juni 2001 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
9. November 2017
Fassung seit
27. Juni 2001
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
7. Oktober 2026 05:29
Frühere Fassungen
Was sich geändert hat

Automatischer Vergleich zur vorherigen lokalen Fassung: 65 neu erkannte Textstelle(n), 82 weggefallene Textstelle(n).

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. I Nr. 62/2026 (NR: GP XXVIII RV 523 AB 561 S. 89. BR: 11838 AB 11839 S. 994.)
  • BGBl. I Nr. 97/2025 (NR: GP XXVIII RV 294 AB 331 S. 55. BR: 11720 AB 11741 S. 985.)
  • BGBl. I Nr. 50/2025 (NR: GP XXVIII RV 129 AB 151 S. 35. BR: 11651 AB 11654 S. 980.)
  • BGBl. I Nr. 135/2024 (NR: GP XXVII IA 4120/A AB 2685 S. 270. BR: AB 11548 S. 969.)

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