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Bestellung des neuen Präsidenten des Bundesfinanzgerichtes

Mit Wirkung vom 1.12.2021 wurde Dr. Peter Unger vom Bundespräsident zum neuen Präsidenten des Bundesfinanzgerichtes ernannt

Wien (OTS) – Dr. Peter Unger (42) folgt als dritter Präsident des Bundesfinanzgerichtes Dr. Daniela Moser (2014-2019) und Dr. Christian Lenneis (2020-2021) nach. Er ist seit Gründung des Bundesfinanzgerichtes als dessen Richter tätig und war davor bereits Mitglied des Unabhängigen Finanzsenates sowie juristischer Mitarbeiter am Verwaltungsgerichtshof. Weiters weist er Berufserfahrung im Bereich der Parteienvertretung und der Wissenschaft auf.

Zuständigkeiten und Geschichte des Bundesfinanzgerichtes

Mit 1.1.2014 übernahm das Bundesfinanzgericht die Agenden des zuvor seit 2003 bestehenden Unabhängigen Finanzsenats und ist seitdem für den abgaben- und finanzstrafrechtlichen Rechtsschutz in Österreich zuständig. Neben den Kernaufgaben, den Beschwerdeverfahren in Abgaben- und Finanzstrafsachen, sind dem Bundesfinanzgericht mehrere weitere Aufgaben übertragen, wie zB die abgabenrechtlichen Konteneinschauverfahren oder der Rechtsschutz in Wiener Landes- und Gemeindeabgabenverfahren samt den dazugehörigen Verwaltungsübertretungen (ua „Wiener Parkstrafen“).

Zukunft des Bundesfinanzgerichtes

Peter Unger zeigte sich über seine Ernennung hocherfreut und betonte zugleich die großen Herausforderungen, die auf das Bundesfinanzgericht in den kommenden Jahren zukommen.

„Der zukünftige Fokus des Bundesfinanzgerichtes wird zum Einen auf den kontinuierlichen Abbau der Aktenrückstände samt signifikanter Reduktion der Liegedauer gerichtet sein – ohne die seit Beginn an exzellente Haltbarkeit der BFG-Entscheidungen vor den Höchstgerichten aus den Augen zu verlieren, stellt diese doch ein wesentliches Qualitätskriterium für jedes Gericht dar.“, so der neu bestellte BFG-Präsident. Zum Andern stelle die bevorstehende Pensionierungswelle eine weitere Herausforderung dar. „Allein durch Pensionsabgänge im richterlichen Gremium werden in den nächsten 10 Jahren rund 140 Stellen im Bundesfinanzgericht nachzubesetzen sein. Diese Rahmenbedingungen werden von allen im Bundesfinanzgericht tätigen Personen eine nicht zu unterschätzende Kraftanstrengung erfordern. So wie jede Herausforderung bietet aber auch diese angestrebte operative Neuausrichtung des Bundesfinanzgerichtes eine Chance, daraus gestärkt hervor zu gehen. Ich bin davon überzeugt, dass uns das gemeinsam gelingen wird“, so Präsident Unger abschließend.

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