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- Wie geht das Strafverfahren nach den Ermittlungen weiter?
Wenn die Beweise ausreichen, um eine Verurteilung als nahe liegend erscheinen zu lassen, und kein Grund für eine Einstellung (z. B. wegen Verjährung der Tat) oder einen Rücktritt von der Verfolgung gegeben ist, kommt es zur Anklage (die dem/der Beschuldigten zugestellt wird und gegen die er/sie auch ein Rechtsmittel hat) und in weiterer Folge zur Durchführung einer Hauptverhandlung.