Weiterbeschäftigungsanspruch

Der Begriff „Weiterbeschäftigungsanspruch“ wird in Österreich nicht ausdrücklich als feststehender juristischer Begriff wie im deutschen Arbeitsrecht verwendet. In Österreich ergeben sich jedoch ähnliche Rechtsfolgen aus verschiedenen Bestimmungen des Arbeitsrechts, die den Schutz des Arbeitnehmers in Bezug auf die Fortführung des Arbeitsverhältnisses betreffen. Diese betreffen insbesondere Kündigungsschutzbestimmungen und Wiedereinstellungsansprüche.

1. **Kündigungsschutz**: In Österreich sind Arbeitnehmer grundsätzlich vor ungerechtfertigten Kündigungen geschützt. Dies erfolgt durch das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) und andere einschlägige Gesetze, welche die Anfechtung von Kündigungen vorsehen. Beispielsweise kann eine Kündigung wegen Sozialwidrigkeit (z.B. bei ungerechtfertigter Kündigung von älteren Arbeitnehmern oder solchen mit langen Betriebszugehörigkeiten) beim Arbeits- und Sozialgericht angefochten werden (§§ 105 f. ArbVG).

2. **Sonderkündigungsschutz**: Bestimmte Arbeitnehmergruppen genießen einen erweiterten Kündigungsschutz, zum Beispiel Betriebsräte, Schwangere, oder Arbeitnehmer in Elternkarenz. Diese Personengruppen können nur unter sehr strengen Bedingungen rechtmäßig gekündigt werden (§§ 10 ff. Mutterschutzgesetz (MSchG), §§ 7 ff. Väterkarenzgesetz (VKG)).

3. **Einvernehmliche Lösung und Wiedereinstellung**: Nach einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann in bestimmten Fällen ein Wiedereinstellungsanspruch entstehen, wenn dies im Rahmen eines Sozialplans oder mit anderen vertraglichen Vereinbarungen vorgesehen ist. Dies ist häufig in Sozialplänen bei Betriebsänderungen ein Thema.

4. **Kollektivvertragliche Regelungen**: In manchen Branchen oder Betrieben können Kollektivverträge oder Betriebsvereinbarungen weitergehende Ansprüche auf Beschäftigung oder Wiedereinstellung beinhalten, die spezifisch auf den jeweiligen Geltungsbereich zugeschnitten sind.

Ein rechtlich umrissener „Weiterbeschäftigungsanspruch“ wie in Deutschland ist in Österreich also nicht vorhanden, doch bieten die angesprochenen Regelungen einen gewissen Schutz und Möglichkeiten zur Anfechtung sowie Wiedereinstellung bei ungerechtfertigter Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Daraus ergibt sich ein impliziter Schutz der Weiterbeschäftigung, der jedoch von den individuellen Gegebenheiten des Arbeitsverhältnisses und den angewandten rechtlichen Bestimmungen abhängt.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte