Verordnungen sind die stärkste Form des EU-Rechts. Sie haben allgemeine Geltung, sind in ihrer Gesamtheit bindend und von allen Mitgliedstaaten unmittelbar umzusetzen. Die Gesetzgebung in Bezug auf die EU-Kohäsionspolitik erfolgt in der Regel in Form von Verordnungen.
Weitere Informationen
- EUR-Lex: Recht der Europäischen Union
- Verordnungen zu den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds 2014-2020