Eine Verordnung der Europäischen Union, kurz EU-Verordnung (amtliche Kurzform Verordnung (EU)), ist ein Rechtsakt der Europäischen Union mit allgemeiner Gültigkeit und unmittelbarer Wirksamkeit in den Mitgliedstaaten. Die EU-Verordnungen sind Teil des Sekundärrechts der Union. Sie unterscheiden sich von EU-Richtlinien hauptsächlich dadurch, dass letztere erst von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgewandelt werden müssen, um wirksam zu werden. EU-Verordnungen haben gegenüber den nationalen Gesetzen der Mitgliedstaaten einen Anwendungsvorrang.
Gesetzgebungsverfahren
Verordnungen werden je nach Thema der Verordnung aufgrund einer der in den Verträgen vorgesehenen Verfahren erlassen. Es wird zwischen Gesetzgebungsakten, Durchführungsverordnungen der Kommission und delegierten Verordnungen unterschieden.
Verordnungen, die Gesetzgebungsakte sind, werden in der Regel auf Vorschlag der Europäischen Kommission vom Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren gemeinsam erlassen. In bestimmten Fällen sind jedoch besondere Gesetzgebungsverfahren vorgesehen.
Adressaten
Verordnungen können sich an die Europäische Union selbst, an alle Mitgliedstaaten oder an die Bürger aller Mitgliedstaaten richten. Soll die Regelung nur ausgewählte Mitgliedstaaten oder deren Bürger betreffen, wird sie als Beschluss (unmittelbar verbindlich) oder Richtlinie (durch nationales Recht umzusetzen) erlassen.
Abgrenzung zu anderen Rechtsakten der EU
Gemäß Art. 288 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sind die Verordnungen diejenigen Rechtsakte, welche allgemeine Geltung haben, in allen ihren Teilen verbindlich sind und unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gelten. Sie müssen von den EU-Mitgliedstaaten nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Dadurch ergibt sich ein unbeschränkter Anwendungsvorrang der Verordnungen gegenüber nationalem Recht: Wenn nationales Recht mit Regelungen einer Verordnung kollidiert, bleibt es im gesamten Anwendungsbereich der Verordnung unangewendet. Dies hat auch zur Folge, dass Modifikationen der vorgegebenen Regelungen durch die einzelnen Mitgliedstaaten grundsätzlich nicht möglich sind. Allerdings können auch die Verordnungen einzelne Artikel enthalten, die ausdrücklich Anpassungen an nationales Recht vorschreiben oder gestatten.
Durch den Anwendungsvorrang unterscheiden sich die Verordnungen von den Richtlinien. Richtlinien haben keine unmittelbare Geltung in einem Mitgliedstaat, können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen unmittelbar anwendbar sein.
Benennung
Titel
Verordnungen, die bis 30. November 2009 erlassen wurden, tragen den Titel „Verordnung (EG) …“ (Verordnung der Europäischen Gemeinschaft) und Verordnungen, die bis 1. November 1993 erlassen wurden, den Titel „Verordnung (EWG) …“ (Verordnung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft), obwohl sie mittlerweile als Verordnungen der Europäischen Union gelten.
Nummer
Jahreszahl und Verordnungsnummer werden mit „/“ getrennt zu einer Gesamtnummer kombiniert. Seit 2015 wird hierbei die Jahreszahl vorangestellt.
Alt:
- Verordnung (EU) Nr. 1286/2014
Neu:
- Verordnung (EU) 2015/2421
- Verordnung (Euratom) 2016/52
Veröffentlichung
Verordnungen werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie treten an einem in der jeweiligen Verordnung festgelegten Zeitpunkt oder am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Rechtsweg bei Verstößen
Verstößt ein Mitgliedsstaat gegen eine EU-Verordnung, steht der Kommission nach Art. 258 AEUV bzw. anderen Mitgliedsstaaten nach Art. 259 AEUV die Möglichkeit der Klage vor dem Europäischen Gerichtshof in der Form des Vertragsverletzungsverfahrens offen.
Weblinks
- http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm EUR-Lex – der Zugang zum EU-Recht inklusive Suchmaske für EU-Vorschriften
Quellen & Einzelnachweise
- http://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_EU 26.05.2026
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