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Verfahren auf internationalen Schutz

Katalog von Maßnahmen, der in der Richtlinie 2013/32/EU beschrieben ist und der alle notwendigen Schritte zur Gewährung und Aberkennung internationalen Schutzes umfasst und der mit der Antragstellung auf internationalen Schutz beginnt und mit der rechtskräftigen Entscheidung in Rechtsbehelfsverfahren endet.

Synonym(e)

  • Asylverfahren
  • RSD-Verfahren
  • Schutzbestimmungsverfahren
  • Verfahren zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft

Unterbegriff(e)

  • persönliche Anhörung zum Antrag auf internationalen Schutz
  • Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz
  • Zugang zum Verfahren auf internationalen Schutz

Verwendungshinweis(e)

  1. Diese Schritte umfassen insbesondere: Antragstellung und förmliche Antragstellung auf internationalen Schutz, Registrierung des/r Antragstellers/in, Feststellung der Identität des/r Antragstellers/in durch erkennungsdienstliche Mittel, Prüfen des Antrags einschließlich der persönlichen Anhörung, erstinstanzliche Entscheidung, Rechtsbehelfsverfahren und rechtskräftige Entscheidung in Rechtsbehelfsverfahren. Die Verfahren schließen insbesondere Verfahren wie das Dublin-Verfahren oder beschleunigte Verfahren wie auch die Verteilung und Unterbringung der Antragsteller/innen ein.
  2. Richtlinie 2013/32/EU gibt auch den Rahmen für ein einheitliches Antragsverfahren vor, das gemeinsame Garantien und Standards für die Eignung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen, denen internatonaler Schutz zuerkannt wurde oder als Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz wie auch für den Inhalt des gewährten Schutz umfasst, um die Errichtung eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems zu vollenden.

Quelle

  • Vom EMN entwickelt
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.

 

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