Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft ist ein von den Gerichten getrenntes Organ der Gerichtsbarkeit. Sie wahrt die öffentlichen Interessen in der Strafrechtspflege, leitet das Ermittlungsverfahren und erhebt und vertritt die Anklage vor Gericht.

Aufgaben

  • Leitung des Ermittlungsverfahrens Die Staatsanwaltschaft entscheidet über die Richtung des Verfahrens und arbeitet dabei mit der Kriminalpolizei zusammen.
  • Anklage Sie erhebt die öffentliche Anklage und vertritt sie in der Hauptverhandlung.
  • Objektivität Belastende und entlastende Umstände sind mit gleicher Sorgfalt zu berücksichtigen.

Organisation

Bei jedem für Strafsachen zuständigen Landesgericht ist eine Staatsanwaltschaft eingerichtet. Darüber stehen die Oberstaatsanwaltschaften in Wien, Graz, Linz und Innsbruck. Für bestimmte Wirtschafts und Korruptionsdelikte ist die Wirtschafts und Korruptionsstaatsanwaltschaft zuständig. Beim Obersten Gerichtshof besteht die Generalprokuratur mit eigenen gesetzlichen Aufgaben.

Weisungen

Staatsanwaltschaften sind hierarchisch organisiert und nicht richterlich unabhängig. Weisungen sind gesetzlich geregelt. Sie müssen schriftlich ergehen, begründet werden und im Akt nachvollziehbar sein. In bestimmten Fällen ist der Weisungsrat zu befassen.

Rechtsschutz

Gegen einzelne Maßnahmen der Staatsanwaltschaft besteht gerichtlicher Rechtsschutz nach der Strafprozessordnung. Das gilt etwa für bestimmte Anordnungen im Ermittlungsverfahren oder für die Überprüfung von Einstellungen in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.

Bezirksanwälte

Vor Bezirksgerichten wird die Anklage häufig durch Bezirksanwälte vertreten. Dabei handelt es sich um besonders ausgebildete Fachbeamte, die nach den gesetzlichen Vorgaben für bestimmte staatsanwaltschaftliche Aufgaben eingesetzt werden.

Quellen

Fachbücher und Kommentare

  • Wanke Rudolf, Perl Harald, Sachs Michael RStDG, GOG und StAG Kommentar, 5. Auflage, MANZ 2021
  • Kirchbacher Kurt Strafprozessordnung Kurzkommentar, 15. Auflage, MANZ 2023
  • Fuchs Helmut, Ratz Eckart Hrsg Wiener Kommentar zur Strafprozessordnung, 2. Auflage, MANZ, laufende Lieferung
Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte