Rechtsverhältnis

Rechtsverhältnis ist eine rechtliche geregelte Beziehung zwischen zwei Rechtssubjekten, oder einem Rechtssubjekt und einem Rechtsobjekt.

Aus Rechtsverhältnissen lassen sich subjektive Rechte ableiten, die zu Ansprüchen führen. Entstehung, Veränderung und Erlöschen dieser Rechtsverhältnisse kann entweder auf Gesetz, oder auf Rechtsgeschäften beruhen.

Bei den Rechtsverhältnissen zwischen Rechtssubjekten Personen unterscheidet man personenrechtliche Beziehungen z.B. Eheverhältnis, Eltern-Kind-Verhältnis und vermögensrechtliche Beziehungen Schuldverhältnisse.

Vergleiche auch mit Verwaltungsrechtsverhältnis.

Quellen

http://www.lexexakt.de/glossar/rechtsverhaeltnis.php 24.10.2014

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