Prostitutionsvertrag

Ein Prostitutionsvertrag ist ein Dienstleistungsvertrag über das Erbringen einer sexuellen Handlung.

Prostitutionsverträge gelten gemäß § 879 ABGB grundsätzlich als sittenwidrig und damit nichtig. Durch Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) vom 18. April 2012 (Az. 3 Ob 45/12g) sind sie nicht prinzipiell sittenwidrig, so begründet etwa die vereinbarungsgemäß erbrachte sexuelle Handlung gegen zuvor vereinbartes Entgelt eine klagbare Entgeltforderung..

Quellen & Einzelnachweise

http://de.wikipedia.org/wiki/Prostitutionsvertrag 15.12.2014

  1. Mitteilung des OGH vom 23. Mai 2012. Abgerufen am 4. Juni 2012.
  2. OGH 18. April 2012, 3 Ob 45/12g. Abgerufen am 4. Juni 2012.

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Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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