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Pfandvorrechtsklage

Die Pfandvorrechtsklage ist die in § 258 Exekutionsordnung (EO) geregelte Klage auf Feststellung des besseren (früheren) Pfandrechts, wenn dritte Gläubiger die Sache in der Gewahrsame einer vom Pfandgläubiger verschiedenen Person pfänden ließen. Die Pfandvorrechtsklage gewährt in dieser seltenen Ausnahmesituation einen Anspruch auf vorzugsweise Befriedigung aus dem Erlös der fraglichen Sache.
Rechte: können auch Gegenstand eines Pfandrechtes sein – ist als Afterpfandrecht geregelt.

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