Opferrechte im Strafverfahren
Wer gilt als Opfer im Strafverfahren?
Als Opfer gilt, wer durch eine vorsätzlich begangene
Straftat Gewalt (z. B. Körperverletzung) oder gefährlicher
Drohung ausgesetzt war oder in seiner/ihrer sexuellen Integrität (z. B. sexuelle Nötigung, Vergewaltigung) verletzt wurde, aber auch Eltern/Großeltern oder Geschwister eines Missbrauchsopfers, das durch eine strafbare
Handlung getötet wurde.
Welche Rechte haben Opfer im Strafverfahren?
Opfer haben im
Strafverfahren das
Recht auf
- Information (mögliche Opfer bzw. ihre gesetzlichen Vertreter/innen sind spätestens vor ihrer ersten Befragung über die wesentlichen Opferrechte im Verfahren zu informieren);
- Vertretung (gegebenenfalls durch eine/n Mitarbeiter/in einer Beratungsstelle oder eine sonst geeignete Person);
- Akteneinsicht (wenn eine Anwältin/ein Anwalt beauftragt wurde oder
- juristische Prozessbegleitung gewährt wird übernimmt er/sie die Aktensicht);
- Privatbeteiligung zur Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs.
Quellen
https://www.gewaltinfo.at/recht/opferrechte_strafverfahren/, zuletzt abgerufen am 17.09.2020