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Opferrechte im Strafverfahren

Wer gilt als Opfer im Strafverfahren?

Als Opfer gilt, wer durch eine vorsätzlich begangene Straftat Gewalt (z. B. Körperverletzung) oder gefährlicher Drohung ausgesetzt war oder in seiner/ihrer sexuellen Integrität (z. B. sexuelle Nötigung, Vergewaltigung) verletzt wurde, aber auch Eltern/Großeltern oder Geschwister eines Missbrauchsopfers, das durch eine strafbare Handlung getötet wurde.

Welche Rechte haben Opfer im Strafverfahren?

Opfer haben im Strafverfahren das Recht auf

  • Information (mögliche Opfer bzw. ihre gesetzlichen Vertreter/innen sind spätestens vor ihrer ersten Befragung über die wesentlichen Opferrechte im Verfahren zu informieren);
  • Vertretung (gegebenenfalls durch eine/n Mitarbeiter/in einer Beratungsstelle oder eine sonst geeignete Person);
  • Akteneinsicht (wenn eine Anwältin/ein Anwalt beauftragt wurde oder
  • juristische Prozessbegleitung gewährt wird übernimmt er/sie die Aktensicht);
  • Privatbeteiligung  zur Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs.

Quellen

https://www.gewaltinfo.at/recht/opferrechte_strafverfahren/, zuletzt abgerufen am 17.09.2020

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