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Onlinebewertungen: Was ist erlaubt, wogegen darf man sich wehren?

Was muss ich bei der Abgabe einer Bewertung beachten?

Wenn Sie ein Produkt oder ein Unternehmen bewerten, müssen Sie darauf achten, dass Sie die bewertete Person bzw. das bewertete Unternehmen nicht beleidigen und keine wahrheitswidrigen rufschädigenden Tatsachen behaupten. Ansonsten kann die Abgabe der Bewertung unangenehme Rechtsfolgen haben.

Muss ich eine negative Bewertung auf Verlangen löschen?

Sie müssen eine negative Bewertung auf Verlangen des bewerteten Unternehmens dann löschen, wenn die Bewertung beleidigende Äußerungen oder unwahre rufschädigende Tatsachenbehauptungen enthält. Bei der Frage, ob eine beleidigende Äußerung vorliegt, sind die tatsächlichen Vorkommnisse und das Recht auf freie Meinungsäußerung zu berücksichtigen.

Ist eine 1-Stern-Bewertung ohne Begründung zulässig?

Eine unkommentierte Bewertung mit einem Stern (z.B. von fünf Sternen) ist eine Meinungsäußerung, die grundsätzlich zulässig ist. Sie ist nur dann rechtswidrig, wenn sie ohne Tatsachengrundlage oder in reiner Beleidigungsabsicht abgegeben wird.

Wie erkenne ich gefälschte Bewertungen?

Viele positive Bewertungen innerhalb eines kurzen Zeitraums, eine sehr blumige Sprache oder keine Bewertungen von verifizierten Käufern können Hinweise darauf sein, dass es sich um Fake-Bewertungen handelt.

Ich habe eine Abmahnung erhalten. Was tun?

Wenn Sie eine Aufforderung erhalten, eine bestimmte Bewertung zu löschen, sollten Sie Ihre Bewertung noch einmal überprüfen. Wenn die abgegebene Bewertung bei nüchterner Betrachtung rechtswidrig ist, sollten Sie die Bewertung löschen und gegebenenfalls eine Unterlassungserklärung abgeben.

Muss sich jede Person und jedes Unternehmen bewerten lassen?

Bewertungsplattformen werden immer zentraler und betreffen nicht mehr nur Unternehmen, sondern auch Einzelpersonen. Dadurch wird die Frage, ob sich jede Person oder jedes Unternehmen bewerten lassen muss, zunehmend wichtiger. Um diese Frage zu beantworten, müssen das Persönlichkeitsrecht der bewerteten Person oder des Unternehmens gegen das Interesse der Allgemeinheit an Information abgewogen werden.

Quellen

https://www.ombudsstelle.at/themen/online-bewertungen/

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