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Abmahnung

Eine Abmahnung (auch Abmahnschreiben) stammt aus dem deutschen Recht und ist in der Wirtschaft die formale Aufforderung, eine bestimmte Handlung oder ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen.

In Österreich spricht man von einer Unterlassungsaufforderung bzw. von einem Aufforderungsschreiben.

Eine Abmahnung ist eine Aufforderung, per Brief oder E-Mail an eine natürliche oder juristische Person, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Sie werden in allen Rechtsbereichen verwendet und normalerweise von einem Anwalt verfasst. Sie sind besonders häufig im Bereich des geistigen Eigentums (insbesondere Urheberrecht und Markenrecht) sowie im Lauterkeitsrecht (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG) anzutreffen. Die meisten Abmahnungen betreffen die unerlaubte Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung von Fotos, Musik, Videos, Texten durch Filesharing oder das Anbieten auf einer Website oder unerlaubte Geschäftspraktiken (wie aggressive oder irreführende Praktiken).

Aufbau einer Abmahnung (eines Aufforderungsschreibens)

Eine Abmahnung kann je nach Rechtsgebiet und Verletzungshandlung verschiedene Elemente enthalten, wie:

  1. Beschreibung des konkreten Sachverhalts, den der Abmahnende beanstandet
  2. Rechtliche Beurteilung
  3. Vorlage von Belegen wie Rechnungen oder Lieferscheinen
  4. Angabe von Preisen, vorhandenen Mengen, etc.
  5. Aufforderung zur Vernichtung noch vorhandener Produkte
  6. Forderung nach Schadenersatz
  7. Forderung nach Erstattung von Anwaltskosten
  8. Strafbewehrte Unterlassungserklärung (mit Vertragsstrafe)

Es ist zu beachten, dass die elemente variieren können je nach dem Rechtsgebiet und dem Sachverhalt.

Welche Kosten sind mit einer Abmahnung verbunden?

Die Kosten für eine Abmahnung, die von einem Rechtsanwalt erstellt wird, enthalten in der Regel auch die Anwaltsgebühren. In Fällen von Markenrecht, Urheberrecht und UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) werden diese Kosten nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und den Honorarkriterien für Rechtsanwälte (AHK) auf der Grundlage eines Streitwertes von 36.000 EUR berechnet. Dies kann je nach Leistungen bis zu 1.500 EUR betragen. Diese Kostenbeträge können für Personen, die zum ersten Mal mit solchen Angelegenheiten konfrontiert sind, überraschend hoch erscheinen, jedoch ist zu beachten, dass die Kosten im Falle einer gerichtlichen Durchsetzung (Unterlassungsklage und eventuell einstweilige Verfügung) deutlich höher sind.

Was hat die Unterlassungserklärung im Abmahnschreiben für eine Bedeutung?

Die Unterlassungserklärung spielt in Abmahnschreiben eine wichtige Rolle. Durch die Unterzeichnung der geforderten Unterlassungserklärung wird in der Regel die sogenannte Wiederholungsgefahr ausgeschlossen. Wiederholungsgefahr ist eine Voraussetzung für eine Unterlassungsklage (alternativ zur Erstbegehungsgefahr). Wenn eine Unterlassungserklärung, wie in der Abmahnung gefordert, abgegeben wurde, ist diese Gefahr – unter der Voraussetzung, dass sich der Abgemahnte sonst rechtmäßig verhält – beseitigt. Der Oberste Gerichtshof hat in seiner Rechtsprechung bestätigt, dass Wiederholungsgefahr regelmäßig besteht, wenn der Abgemahnte trotz Abmahnung keine Unterlassungserklärung abgibt. Wenn eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wird, muss immer geprüft werden, ob sie den Anforderungen an eine Unterlassungserklärung genügt, um die Wiederholungsgefahr auszuschließen.

Muss man vor einer Klage abmahnen?

Es ist nach österreichischem Recht nicht zwingend erforderlich, vor der Einreichung einer Unterlassungsklage eine Abmahnung durchzuführen. Es besteht die Möglichkeit, direkt gerichtlich vorzugehen, insbesondere im Bereich von Markenrecht, Urheberrecht und unlauterem Wettbewerb. Allerdings ist dieser Weg für beide Parteien in der Regel mit höheren Kosten verbunden, deshalb hat sich das Vorgehen mit einer Abmahnung, die von einem Rechtsanwalt verfasst wird, als üblich etabliert.

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