Mutuum

Das mutuum lat., Darlehen ist ein Vertrag des Römisches Recht|römischen Rechts zur Übereignung einer Geldsumme.

Beschreibung

Das mutuum ist ein Darlehensvertrag, bei welchem jemand der Gläubiger, creditor, mutuo dans dem andern (Schuldner, debitor, mutuo accipiens eine Geld oder eine Quantität anderer vertretbarer Sachen res fungibiles zu Eigentum übergibt gegen die Verbindlichkeit, ihm zur fälligen Zeit eine gleiche Quantität von gleicher Beschaffenheit zurückzugeben. Das mutuum im römischen Recht ist unentgeltlich, daher müssen Zinsen gesondert durch Stipulation vereinbart werden.

Prüfschema

Mutuum entsteht durch die mit Übereignung verbundene Hingabe einer bestimmten Summe Geldes im Einverständnis, dass der Empfänger nach einer bestimmten Zeit ebensoviel derselben Gattung zurückgeben soll.

Voraussetzungen

Fünf Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Darlehen:
Conventio Abrede zum Darlehen
DATIO Hingabe
Darlehensvaluta muss eine vertretbare Sache sein
Muss dem Darlehensgeber gehören
Darlehensnehmer muss Eigentümer der Valuta werden

Neuzeit

Das Darlehen ist in manchen Kodifikationen als Realkontrakt ausgestaltet vgl. z.B. § 983 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch ABGB idF bis BGBl. I Nr. 28/2010;

Literatur

  • Heinrich Honsell|Honsell, Römisches Recht, 6. Auflage, Berlin 2006.
  • Paul Jörs/Wolfgang Kunkel/Leopold Wenger, Römisches Privatrecht, 3. Aufl. Berlin 1949.
  • Honsell/Theo Mayer-Maly, Walter Selb, Römisches Recht, 4. Aufl. Fortführung des vorigen Berlin 1987. ISBN 3540168664
  • Klinck, Erwerb durch Übergabe an Dritte im klassischen römischen Recht, Diss. Berlin 2004.
  • Weyand, Der Durchgangserwerb in der juristischen Sekunde, Diss. Göttingen 1989.

Anmerkungen

Ulpian, D. 2.14.7.4: Sed cum nulla subest causa, propter conventionem hic constat non posse constitui obligationem: igitur nuda pactio obligationem non parit, sed parit exceptionem.

 

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

logo-hnp-haslinger-nagele
Bergthaler_Wilhelm_2-haslinger-nagele-800

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter