Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Klageerhebung“ den förmlichen Akt, durch den ein Kläger ein gerichtliches Verfahren einleitet, um seine zivilrechtlichen Ansprüche geltend zu machen. Die wesentlichen Bestimmungen zur Klageerhebung finden sich in der österreichischen Zivilprozessordnung (ZPO).
Gemäß § 226 ZPO beginnt der Zivilprozess in der Regel mit der Einbringung einer Klage beim sachlich und örtlich zuständigen Gericht. Die Klage ist ein Schriftsatz, der bestimmte formale und inhaltliche Anforderungen erfüllen muss. Dazu gehört die genaue Bezeichnung der Parteien (Kläger und Beklagter), die Darstellung des Sachverhalts, auf den der Anspruch gestützt wird, und das klare Begehren (also das Ziel, das der Kläger verfolgt).
Die Klage muss weiters die rechtlichen Grundlagen darlegen, auf die sich der Kläger beruft. Dazu gehört z. B. die Angabe von Rechtsnormen, die nach Ansicht des Klägers verletzt wurden, und eine schlüssige Begründung, warum der Beklagte für die behaupteten Rechtsverletzungen verantwortlich ist.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass die Klageerhebung schriftlich erfolgen muss, wobei sie entweder persönlich bei der Gerichtsabteilung einzubringen oder auf elektronischem Weg zu übermitteln ist. Für bestimmte Verfahren kann auch mündlich Klage erhoben werden, insbesondere bei Bezirksgerichten und bei einfacher gelagerten Streitigkeiten.
Mit der Einbringung der Klage wird das Verfahren formell in Gang gesetzt, und das Gericht veranlasst die Zustellung der Klage an den Beklagten, damit dieser die Gelegenheit hat, dazu Stellung zu nehmen und sich zu verteidigen. Die Erhebung der Klage markiert somit den Beginn des gerichtlichen Verfahrens und leitet die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen den Parteien ein.
Das Gericht prüft zunächst die Zulässigkeit der Klage, also ob sie formell den gesetzlichen Anforderungen entspricht und ob das Gericht zuständig ist. Ist das der Fall, leitet es das Verfahren ein und legt dabei meist einen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung fest.
Insgesamt sind die Regelungen zur Klageerhebung in Österreich darauf ausgelegt, ein geordnetes und faires Verfahren zu gewährleisten, in dem beide Parteien die Möglichkeit haben, ihre Standpunkte darzulegen und ihre Rechte zu verteidigen.