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irreguläre Migrantion

Wanderung von Personen zu einem neuen Aufenthalts- oder Transitort, die außerhab der regulären Normen der Entsende-, Transit- und Aufnahmeländer stattfindet.

Synonym(e)

  • illegale Einwanderung
  • illegale Migration
  • Migration ohne Papiere
  • unberechtigte Migration

Oberbegriff(e)

  • Migration

Unterbegriff(e)

  • irreguläre Einreise
  • irregulärer Aufenthalt
  • Sekundärmigration

Verwandte(r) Begriff(e)

  • irregulärer Migrant

Verwendungshinweis(e)

  1. Es gibt keine universal akzeptierte Definition von irregulärer Migration. Aus der Perspektive der Zielländer ist es die Einreise, der Aufenthalt oder die Arbeitsaufnahme in einem Land ohne die notwendige Berechtigung oder Dokumente, die nach den Einwanderungsregeln erforderlich sind. Aus der Perspektive der Entsendeländer wird die Irregularität z.B. in den Fällen gesehen, in denen eine Person eine internationale Grenze überschreitet ohne einen gültigen Pass oder Reisedokument oder in denen sie nicht die administrativen Anforderungen für das Verlassen des Landes erfüllt. Es gibt jedoch eine Tendenz, den Gebrauch des Begriffs „irreguläre Migration“ auf die Fälle der Schleusung von Migranten und des Menschenhandels zu beschränken.
  2. Die Definition des Begriffs „irreguläre Migration“ war schon Gegenstand unzähliger Debatten. Begriffe wie „illegale Migration“, „Migration ohne Papiere“ und „unberechtigte Migration“ können in den nationalen Politikdebatten unterschiedliche Konnotationen haben. Daher und auch wegen seiner Verbindung zu Kriminalität sollte der Begriff „illegale Migration“ vermieden werden, da die meisten Migranten nicht kriminell sind. Sich in einem Land ohne die erforderlichen Papiere aufzuhalten, ist in den meisten Ländern keine Straftat, sondern eine Verletzung von Verwaltungsvorschriften.
  3. Während die Vereinten Nationen die Begriffe „irreguläre Migration“ oder „Migration ohne Papiere“ benutzen, hat die Europäische Kommission lange Zeit den Begriff „illegale Einwanderung“ bevozugt, neuerdings spricht sie aber auch von „irregulärer Migration“.
  4. Der Europarat unterscheidet zwischen „illegaler Migration“ und „irregulärer Migrant“. Gemäß Resolution 1509 (2006) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates wird der Begriff „illegal“ in Bezug auf einen Status oder Prozess bevorzugt, während der Begriff „irregulär“ in Bezug auf eine Person bevorzugt wird.

Quelle

  • Abgeleitet vom EMN vom IOM Glossary on Migration, 2.Aufl., 2011 (nicht auf Deutsch verfügbar) und vom DG Home
    e-Library Glossary (nicht auf Deutsch verfügbar)
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.

 

 

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