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Glaubwürdigkeitsprüfung

Der Prozess des Sammelns von relevanten Informationen vom Antragsteller auf internationalen Schutz und ihre Überprüfung im Lichte aller dem Sachbearbeiter in Verfahren auf internationalen Schutz verfügbaren Informationen für den Zweck der Feststellung der Qualifikation zum Flüchtlingsstatus und/oder subsidiären Schutzstatus.

Synonym(e)

  • Prüfung der Glaubwürdigkeit

Verwandte(r) Begriff(e)

  • begründete Furcht vor Verfolgung
  • tatsächliche Gefahr, einen ernsthaften Schaden zu erleiden

Verwendungshinweis(e)

  1. Die Glaubwürdigkeitsprüfung ist auch ein Schritt, der bei der Beurteilung von Anträgen für ein Visum oder einen anderen Zuwanderungsstatus durchgeführt wird, um festzustellen, ob die von dem/r Antragsteller/in vorgebrachte Information konsistent und glaubhaft ist (siehe die Definition von „credibility assessment“ im IOM- Glossar zu Migration, 2. Aufl., 2011).
  2. Glaubwürdigkeit wird dann festgestellt, wenn der/die Antragsteller/in Behauptungen aufstellt, die kohärent und plausibel sind und nicht in Widerspruch zu allgemein bekannten Fakten stehen und daher alles in allem geglaubt werden können.

Quelle

  • UNHCR: Beyond proof – credibility assessment in EU asylum systems, 2013 (nicht auf Deutsch verfügbar)
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.
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