Geschäftsunfähig ist eine natürliche Person, die das siebte Lebensjahr nicht vollendet hat, oder sich in einem Zustand befindet, die die freie Willensbildung dauerhaft ausschließt.
Die Willenserklärungen von Geschäftsunfähigen sind nichtig. Bei volljährigen Geschäftsunfähigen werden Geschäfte des täglichen Lebens, die mit geringwertigen Mitteln bewirkt werden, nach Bewirkung von Leistung und Gegenleistung wirksam.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/geschaeftsunfaehigkeit.php 06.10.2014