Mit Gesamtstrafe bezeichnet man die Strafe, die aus den Einzelstrafen gebildet wird, wenn ein Täter mehrere Strafen begangen hat. Bei dem Strafantrag sind zunächst die Einzelstrafen anzugeben und dann die daraus ermittelte Gesamtstrafe. Für Details zur Ermittlung siehe unten.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/gesamtstrafe.php 06.10.2014