Mit Exekutionsverfahren wird das Zwangsvollstreckungsverfahren bezeichnet. Der Begriff Exekution bezeichnet eine gerichtliche Pfändung. Hierzu kommt es beispielsweise im Falle ernsthafter Zahlungsschwierigkeiten eines Schuldners oder einer uneinbringlichen Wechselklage. Bei einer Exekution führt ein gerichtlich bestelltes Vollstreckungsorgan eine Beschlagnahme von privaten oder manchmal auch betrieblichen Gütern durch. In Deutschland und Österreich heißt die entsprechende Person Gerichtsvollzieher.
Bei einer Gehaltsexekution wird der ausstehende Betrag direkt beim Arbeitgeber des Schuldners eingetrieben. Der gepfändete Betrag wird dabei bei der Lohnverrechnung vom ausstehenden Gehalt abgezogen und dem Gläubiger direkt überwiesen.
Bleibt der aushaftende Kredit oder der Wechsel weiterhin ungedeckt, kann die Exekution bis zur Zwangsversteigerung oder Pfändung bis auf das Existenzminimum führen.
Siehe auch
- Konkurs
- Pfand
- Zwangsvollstreckung
- Vollstreckungstitel
- Zahlungsverzug
- Gläubiger
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Exekution_(gerichtliche_Pf%C3%A4ndung) 04.11.2014
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