Allgemein wird mit
Emanzipation die Befreiung aus einer Abhängigkeit bezeichnet. Umgangssprachlich wird der Begriff auf die Befreiung der Frau aus der Ungleichheit reduziert.
Römisches Recht
Mit Emanzipation wurde im römischen
Recht die
Entlassung eines Familienmitglieds aus der väterlichen Gewalt (= patria potestas) bezeichnet.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/emanzipationallg.php 29.09.2014 http://www.lexexakt.de/glossar/emanzipation.php 29.09.2014