Ein Einsatzzeitpunkt kann aus Vertrauensgesichspunkten verschoben werden, wenn z.B. ein Unterhaltspflichtiger über den Zeitpunkt hinaus Unterhalt zahlt, ab dem eine Erwerbsverpflichtung besteht.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/einsatzzeitpunkt.php 29.09.2014
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