Die Staatsanwaltschaft ist ein von den Gerichten getrenntes Organ der Gerichtsbarkeit. Sie wahrt die öffentlichen Interessen in der Strafrechtspflege, leitet das Ermittlungsverfahren und erhebt und vertritt die Anklage vor Gericht.
Aufgaben
- Leitung des Ermittlungsverfahrens Die Staatsanwaltschaft entscheidet über die Richtung des Verfahrens und arbeitet dabei mit der Kriminalpolizei zusammen.
- Anklage Sie erhebt die öffentliche Anklage und vertritt sie in der Hauptverhandlung.
- Objektivität Belastende und entlastende Umstände sind mit gleicher Sorgfalt zu berücksichtigen.
Organisation
Bei jedem für Strafsachen zuständigen Landesgericht ist eine Staatsanwaltschaft eingerichtet. Darüber stehen die Oberstaatsanwaltschaften in Wien, Graz, Linz und Innsbruck. Für bestimmte Wirtschafts und Korruptionsdelikte ist die Wirtschafts und Korruptionsstaatsanwaltschaft zuständig. Beim Obersten Gerichtshof besteht die Generalprokuratur mit eigenen gesetzlichen Aufgaben.
Weisungen
Staatsanwaltschaften sind hierarchisch organisiert und nicht richterlich unabhängig. Weisungen sind gesetzlich geregelt. Sie müssen schriftlich ergehen, begründet werden und im Akt nachvollziehbar sein. In bestimmten Fällen ist der Weisungsrat zu befassen.
Rechtsschutz
Gegen einzelne Maßnahmen der Staatsanwaltschaft besteht gerichtlicher Rechtsschutz nach der Strafprozessordnung. Das gilt etwa für bestimmte Anordnungen im Ermittlungsverfahren oder für die Überprüfung von Einstellungen in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.
Bezirksanwälte
Vor Bezirksgerichten wird die Anklage häufig durch Bezirksanwälte vertreten. Dabei handelt es sich um besonders ausgebildete Fachbeamte, die nach den gesetzlichen Vorgaben für bestimmte staatsanwaltschaftliche Aufgaben eingesetzt werden.
Quellen
- RIS Art 90a B VG
- RIS Staatsanwaltschaftsgesetz
- RIS Strafprozessordnung
- BMJ Gerichte Staatsanwaltschaften und Strafvollzug
- BMJ Weisungsberichte
- BMJ Prüfung von Berichten und Erteilung von Weisungen
Fachbücher und Kommentare
- Wanke Rudolf, Perl Harald, Sachs Michael RStDG, GOG und StAG Kommentar, 5. Auflage, MANZ 2021
- Kirchbacher Kurt Strafprozessordnung Kurzkommentar, 15. Auflage, MANZ 2023
- Fuchs Helmut, Ratz Eckart Hrsg Wiener Kommentar zur Strafprozessordnung, 2. Auflage, MANZ, laufende Lieferung





