Betriebsprüfung

Aussenprüfung, die steuerliche Nachprüfung der Buchführung eines Betriebes (•Steueraufsicht); soll in regelmässigen Abständen stattfinden oder aus besonderem Anlass. Die Betriebsprüfung kann zu einer Berichtigungsveranlagung führen, auch wenn die Veranlagung an sich rechtskräftig abgeschlossen ist.

Quellen

http://www.rechtslexikon.net/d/betriebspr%C3%BCfung/betriebspr%C3%BCfung.htm 16.09.2014

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