Bauvertrag

Bauvertrag ist der Werkvertrag zwischen dem Bauherrn und dem Bauunternehmer (Bauhandwerker) über Bauleistungen. Die Leistungen des Unternehmers sind meist durch das vom Architekten aufgestellte Leistungsverzeichnis bestimmt. Ansprüche auf Beseitigung von Mängeln verjähren in fünf Jahren nach der Abnahme, nach VOB bereits nach zwei Jahren. Für die Ansprüche des Bauunternehmers (Bauforderung) kann eine Bauhandwerkerhypothek bestellt werden.

Quellen

http://www.rechtslexikon.net/d/bauvertrag/bauvertrag.htm

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

EMPFEHLUNG

daniel-schwarzl-profilbild
5,0
Rated 5 out of 5

Videos

Was bedeuten die Rechtsbegriffe “Bestbieterprinzip” und “Billigstbieterprinzip”?

RechtEasy Podcast

Benötigen Sie einen Anwalt / eine Anwältin?

1

Unverbindliche Anfrage stellen

2

Wir leiten diese an einen Experten weiter

3

Der Anwalt nimmt direkt mit Ihnen Kontakt auf

Wir werden in unserem Netzwerk nach den richtigen Experten für Ihre Rechtsfrage suchen. Ob und wie viel Geld die Bearbeitung Ihrer Anfrage kostet, wird er oder Sie Ihnen direkt vor Ihrer Beauftragung mitteilen. Kontaktieren Sie uns ganz einfach, indem Sie hier auf den folgenden Button klicken.


Filter

Filter Search Results