Im österreichischen Recht beschreibt der Begriff „Bankgeschäft“ Tätigkeiten, die im Bankwesengesetz (BWG) geregelt sind. Das BWG ist das zentrale Gesetz, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von Kreditinstituten in Österreich vorgibt. Bankgeschäfte sind in § 1 BWG detailliert aufgelistet und umfassen eine Vielzahl von Tätigkeiten, die Kreditinstitute ausüben dürfen. Dazu gehören unter anderem die Annahme von Einlagen, die Gewährung von Krediten, der Handel mit Wertpapieren, das E-Geld-Geschäft, das Factoring sowie das Leasinggeschäft.
Ein Kreditinstitut ist rechtlich dazu verpflichtet, eine Banklizenz zu besitzen, die es ihm erlaubt, solche Bankgeschäfte durchzuführen. Diese Lizenz wird von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) erteilt, die auch die Aufsicht über das Verhalten der Banken in Österreich ausübt. Diese Kontrolle gewährleistet, dass die Banken den rechtlichen und wirtschaftlichen Anforderungen des BWG entsprechen.
Darüber hinaus sind Kreditinstitute in Österreich verpflichtet, strenge Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung und zur Einhaltung der Eigenkapitalanforderungen einzuhalten, die im BWG festgelegt sind. Diese Anforderungen sollen die Stabilität und Integrität des Finanzsystems sicherstellen und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Banken bewahren.
Zusätzlich wird das Bankgeschäft durch weitere Gesetze wie das Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) und das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) wesentlich beeinflusst, welche spezifische Aspekte des Bankgeschäfts, wie den Wertpapierhandel und Zahlungsdienstleistungen, regeln.
In der Praxis bedeutet dies, dass Banken in Österreich nicht nur als Institutionen fungieren, die das traditionelle Sparen und Kreditvergabe betreiben, sondern auch als umfassende Dienstleister im finanziellen Bereich agieren können. Dazu gehört die Bereitstellung innovativer Finanzprodukte und -services, die den aktuellen technologischen Entwicklungen und Marktanforderungen gerecht werden.