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Bankauskunft

Allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen von einem Kreditinstitut über die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kunden, insb. über seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit oder zur Bestätigung von Schecks. Bankauskünfte enthalten keine Angaben über Kontostände, Depotguthaben oder sonstige dem Kreditinstitut anvertraute Vermögenswerte sowie über die Höhe von Kreditinanspruchnahmen.

Quellen

http://www.rechtslexikon.net/d/bankauskunft/bankauskunft.htm

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