Aussteuer

Der frühere Anspruch einer Tochter gegen ihre Eltern anlässlich ihrer bevorstehenden Heirat auf eine angemessene Aussteuer zur Einrichtung des Haushalts bzw. das entsprechende Geld dafür. Auf Aussteuer bestand früher ein Rechtsanspruch. Dieser ist jedoch durch das Gleichberechtigungsgesetz ersatzlos gestrichen worden, da heute eine Berufsausbildung auch für Töchter üblich ist und hierzu eine Verpflichtung der Eltern im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht besteht. Bei elterlichen Zuwendungen anläßlich der Heirat für Töchter, aber auch Söhne kann jedoch eine • Ausstattung vorliegen.

Quellen

http://www.rechtslexikon.net/d/aussteuer/aussteuer.htm

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