Bei der Einkommensteuer sind abzugsfähige Ausgaben die Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Dagegen sind Ausgaben für die Lebensführung, auch wenn die wirtschaft- oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen die Ausgaben mit sich bringen und sie der Förderung des Berufs dienen (Lebensführungskosten), nicht abzugsfähig.
Siehe auch
- Einnahmen
- Zuflussprinzip
- Abflussprinzip
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/ausgaben/ausgaben.htm