Beweiserhebungsantrag (Beweisantrag) mit Behauptungen, für die tatsächliche Anhaltspunkte gänzlich fehlen, um auf diese Weise die Grundlage für neue Behauptungen zu gewinnen.
Ausforschungsbeweise sind prozessual grundsätzlich unzulässig.
Siehe auch
Beweisantrag
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/ausforschungsbeweis/ausforschungsbeweis.htm