Beamter des diplomatischen Dienstes, der auf einem Spezialgebiet die Beziehungen zum Empfangsstaat pflegt (Kultur-, Handels-, Militär-, Presse-Attaché); er hat in der Regel diplomatischen Status. Ist der Beamte des auswärtigen Diensts der Eingangsstufe bzw. der einer Auslandsvertretung für besondere Sachaufgaben zugewiesene Beamte (zB Kulturattache, Militärattache).
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/attach%C3%A9/attach%C3%A9.htm