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Mit Arbeitsbescheinigung wird eine Bescheinigung des Arbeitgebers über alle Tatsachen bezeichnet, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld erheblich sein können. Die Arbeitsbescheinigung muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausstellen und übergeben.
Will der Arbeitnehmer Arbeitslosengeld beantragen, muss der die Arbeitsbescheinigung der Agentur für Arbeit vorlegen.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/arbeitsbescheinigung.php 29.09.2014