Suche

Arbeiterkammergesetz

Das Bundesgesetz über die Kammern für Arbeiter und Angestellte und die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte (Arbeiterkammergesetz 1992 – AKG) bildet die rechtliche Grundlage für die Arbeiterkammern.

Geschichte

Schon im 19. Jahrhundert tauchte die Forderung auf, nach dem Beispiel der Handelskammer, der Ärzte- und Architektenkammer auch eine Arbeiterkammer als gesetzliche Interessensvertretung der Arbeitnehmer einzurichten. Allerdings konnte diese Forderung erst nach dem Ersten Weltkrieg durchgesetzt werden. Am 26. Februar 1920 beschloss der Nationalrat mit den Stimmen aller Fraktionen, das von Sozialminister Ferdinand Hanusch initiierte Arbeiterkammergesetz, nach welchem nun in jedem Bundesland eine solche Kammer eingerichtet werden konnte. Wien und Niederösterreich besaßen von 1920 bis 1934 eine gemeinsame Arbeiterkammer.

Die Arbeiterkammern stellen eine österreichische Besonderheit dar. Ursprünglich waren zwei unterschiedliche Sektionen für Arbeiter und Angestellte vorgesehen. Durch eine Gesetzesnovelle vom 1. Oktober 1920 wurde für die Mitarbeiter der Unternehmungen des öffentlichen Verkehrs eine weitere Sektion eingerichtet. In jedem der neun Bundesländer besteht eine eigene Arbeiterkammer. Gemeinsam bilden sie die Bundesarbeitskammer, die für ganz Österreich zuständig ist. Zur Koordinierung der Aktivitäten wurde der – zumindest zweimal jährlich tagende – Österreichische Arbeiterkammertag eingerichtet.

Nach der Ausschaltung des österreichischen Parlaments im Frühjahr 1933 gab es keine AK-Wahlen mehr. Mit 1. Jänner 1934 wurden Regierungskommissäre eingesetzt und Verwaltungskommissionen ernannt. Im folgenden Ständestaat wurden die Arbeiterkammern in das System des staatlich kontrollierten “Gewerkschaftsbundes der österreichischen Arbeiter und Angestellten“ eingegliedert. Die nationalsozialistischen Machthaber lösten sie dann 1938 ganz auf.

Die Gesetzgebung der zweiten demokratischen Republik knüpfte direkt an die der ersten an. Bereits am 20. Juli 1945 beschloss der Nationalrat auch die Wiedererrichtung der Arbeiterkammern in demokratischer Selbstverwaltung. Die Neufassung des AK-Gesetzes 1954 brachte vor allem eine klarere Festlegung der Zugehörigkeit und der Aufgaben sowie genauere Bestimmungen zum Wahlrecht. Als neues AK-Organ wurden die Fachausschüsse in Nachfolge der, bis dahin außerhalb der AK bestehenden Gehilfenausschüsse, eingerichtet.

Das Arbeiterkammergesetz 1954 blieb – immer wieder durch die Erneuerung einzelner Bestimmungen aktualisiert – fast 38 Jahre in Kraft. Nach dieser langen Zeit wurde eine große Reform notwendig. Sie wurde mit dem Arbeiterkammergesetz 1992 eingeleitet und auf der Grundlage des neuen Gesetzes in den folgenden Jahren weitergeführt.

Weblinks

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeiterkammergesetz 15.12.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

daniel-schwarzl-profilbild
5,0
Rated 5,0 out of 5
schwarzl-kanzlei-logo

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter