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Mit alteri stipulari nemo potes (lat.) wird der heute nicht mehr gültige römischrechtliche Grundsatz bezeichnet, dass ein Dritter vertraglich nicht berechtigt werden kann. Für die heutige Rechtslage siehe unter Vertrag zugunsten Dritter.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/alteristipularinemopotest.php 29.09.2014