Akkordlohn

Im österreichischen Arbeitsrecht ist der Akkordlohn eine spezielle Form des Entgeltsystems, bei dem die Vergütung auf der Grundlage der erbrachten Arbeitsleistung bemessen wird, statt auf der Anwesenheit während einer bestimmten Arbeitszeit. Das bedeutet, dass die Höhe des Lohnes direkt von der Menge der produzierten oder verrichteten Arbeit abhängt. Der Akkordlohn ist im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) in Österreich geregelt, insbesondere sind hier die arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten.

Ein wesentlicher Punkt ist, dass bei einem Akkordlohn-System eine objektive, messbare Bemessungsgrundlage vorhanden sein muss. Diese Grundlage dient dazu, die erbrachte Leistung klar zu definieren und zu berechnen. Dies könnte beispielsweise die Anzahl der hergestellten Produkte sein oder die Menge der bearbeiteten Materialien.

Im österreichischen Kontext muss ebenfalls gewährleistet sein, dass ein Mindestschutz für den Arbeitnehmer gegeben ist. Das bedeutet, dass auch bei Akkordlöhnen der kollektivvertragliche Mindestlohn, der Verdienst für Normalleistungen sowie die wöchentliche Höchstarbeitszeit und die Pausenregelungen eingehalten werden müssen.

Unter dem Gesichtspunkt des ArbeitnehmerInnenschutzes ist festzuhalten, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, Arbeitszeiten und Arbeitsumgebungen so zu gestalten, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird. Auch hier hat der Akkordlohn eine begrenzende Funktion und darf nicht dazu führen, dass Arbeitnehmer übermäßigem Arbeitsdruck oder gesundheitsschädigenden Bedingungen ausgesetzt sind.

Zusätzlich zur Akkordvergütung können Arbeitnehmer Anspruch auf zusätzliche Zahlungen wie Überstundenzuschläge haben, wenn deren Leistungen die normale Arbeitszeit überschreiten. Die genauen Konditionen eines Akkordlohnes und seine Ausgestaltung können in Tarifverträgen oder individuellen Arbeitsverträgen festgelegt werden.

Gesetzlich gibt es keine explizite Regelung, die den Akkordlohn untersagt oder besonders fördert; seine Anwendung ist vielmehr verhandlungstechnisch oder tarifrechtlich in verschiedenen Branchen unterschiedlich üblich.

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