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- Abgaben
Abgaben sind der Oberbegriff für alle Zahlungen, die der Staat (Bund, Länder und Gemeinden) oder Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. die Sozialversicherung) von den Bürgern fordern
Die Abgabe ist eine Geldleistung, die der Staat natürlichen und juristischen Personen im Gesetzeswege zur Finanzierung seiner Aufgaben auferlegt, Arten.- Steuern und Zölle, Gebühren und Beiträge.
Eine Abgabe ist die Kraft öffentlichen Rechts in Geld zu entrichtende öffentliche Last zur Finanzierung der staatlichen Tätigkeit. Sie ist entweder Steuer, Zoll, Gebühr, Beitrag oder nichtfiskalische A. bzw. Sonderabgabe. Die nichtfiskalische A. ist eine Geldleistung, die allein der Wirtschaftslenkung oder sonstigen nichtfiskalischen Zwecken dient.
Es handelt sich hauptsächlich um öffentlich-rechtlich geregelte Geldleistungen, die durch Gesetzeszwang zum Zwecke der Erzielung von Einnahmen denjenigen auferlegt sind, die einen bestimmten gesetzlichen Tatbestand erfüllen. Dazu gehören insbes. Steuern und Zölle; sie werden dem Bürger auferlegt, ohne dass sie eine Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des öffentlichen Gemeinwesens darstellen.
Gebühren
Gebühren sind gesetzlich geregelte Entgelte für eine besondere Inanspruchnahme der Verwaltung.
Beiträge
Beiträge sind für die Möglichkeit der Benutzung besonderer öffentlicher Einrichtungen zu entrichten. Als Beiträge werden auch die Zahlungen an die Träger der Sozialversicherung bezeichnet.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/abgabe/abgabe.htm
http://www.rechtslexikon.net/d/abgaben/abgaben.htm