Beschluss vom 9. Mai 2026 des HG Wien, 57 Cg 33/26t — Aussage „unwahr und kreditschädigend“ / SLAPP-Vorwurf und EUR 20.000 Sicherheitsleistung abgelehnt
Stimmen zum Beschluss:
„Es existiert kein Urteil, das unsere Tätigkeit als rechtswidrig qualifiziert — wer das Gegenteil behauptet, sagt die Unwahrheit. Dass die Gegenseite sich dann als Opfer einer Einschüchterungsklage darstellt, sagt eigentlich alles.“
— Mag. iur. Stefan F. Saverschel, Geschäftsführer, Vindobona Collection Agency GmbH
„Eine nicht existente Gerichtsentscheidung ist kein zulässiges Werbemittel. Der SLAPP-Schutz wurde als Richtlinie der EU erkämpft, um Journalisten und Aktivisten zu schützen — nicht um einem Kollegen oder einer Prozessfinanziererin zu helfen, die mit einem erfundenen Urteil werben und dann vor den Konsequenzen Schutz suchen.“
— Oliver Luesgens, LL.M., Rechtsanwalt und Klagevertreter





