Suche

VKI-Erfolg gegen Online-Broker DEGIRO

Oberlandesgericht Wien erklärt 50 Klauseln der Geschäftsbedingungen für unzulässig

Wien (OTS) – Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die DEGIRO B.V. wegen diverser Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen geklagt. DEGIRO ist ein international tätiger Web-Trader mit Sitz in den Niederlanden, der auf „degiro.at“ eine Online-Trading-Plattform anbietet, über die Kundinnen und Kunden Wertpapiere erwerben können. Der VKI hatte über 50 Klauseln aus verschiedenen Geschäftsbedingungen beanstandet. Nachdem bereits in erster Instanz 44 der eingeklagten Klauseln für gesetzwidrig befunden wurden, erklärte nun das Oberlandesgericht (OLG) Wien weitere sechs Klauseln für unzulässig. Der Berufung von DEGIRO bezüglich der 44 Klauseln wurde hingegen gar nicht Folge gegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In seinen Geschäftsbedingungen hatte DEGIRO unter anderem festgelegt, dass die Kundenkommunikation grundsätzlich nur in englischer oder niederländischer Sprache erfolgt und dass das Unternehmen keine anderen Sprachen verwenden muss. Das OLG Wien beurteilte diese Klausel als überraschend für den Kunden und somit als unzulässig. Angesichts des gesamten Geschäftsauftritts von DEGIRO in deutscher Sprache unter der Top-Level-Domain „.at“, einem Vertragsabschluss auf Deutsch und Kontaktmöglichkeiten über eine österreichische Telefonnummer und E-Mail-Adresse, müssen Kunden nicht damit rechnen, dass sich irgendwo in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Klausel findet, die eine Kommunikation auf Deutsch ausschließt. Zudem sieht das OLG Wien auch eine gröbliche Benachteiligung darin, dass sich DEGIRO der Klausel zufolge weigern kann, Beschwerden ihrer Kunden, die in deutscher Sprache gemacht wurden, überhaupt zu behandeln.

„Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten berechtigterweise, dass die Kommunikation mit einem Unternehmen in jener Sprache stattfindet, in der alle wesentlichen Informationen, Homepage und Geschäftsbedingungen abgefasst sind und in der auch der Vertrag abgeschlossen wird“, betont Mag. Joachim Kogelmann, zuständiger Jurist im VKI.

Eine andere Klausel sieht vor, dass die Kunden sich nicht auf Aktualität und Richtigkeit der Informationen auf der Website von DEGIRO verlassen können, sondern im Zweifelsfall DEGIRO kontaktieren sollen. Das OLG Wien beanstandete dies als gröblich benachteiligend für die Kunden, weil dadurch der Eindruck vermittelt wird, dass die Haftung des Unternehmens für falsche oder unvollständige Informationen ausgeschlossen wird, auch wenn DEGIRO das Verschulden daran trifft.

Ebenfalls für unzulässig erklärt wurden Klauseln, nach denen das Risiko von Verlust, Diebstahl oder Missbrauch des Zugangscodes zum Web-Trader (mit dem Transaktionen getätigt werden können) bis zur Sperre des Codes pauschal auf den Verbraucher überwälzt wurde. Solche Klauseln benachteiligen die Kunden, wenn damit der Ausschluss der Haftung wegen technischen Missbrauchs für Fälle vereinbart werden soll, in denen ohne Verschulden des Kunden die Karte kopiert und der Code in irgendeiner Weise ausgespäht wird.

Gesetzwidrig ist auch eine Bestimmung, nach der die Entgelte im Preisverzeichnis „von Zeit zu Zeit“ angepasst werden konnten, weil DEGIRO sich dadurch ein einseitiges Preisänderungsrecht vorbehält.

SERVICE: Das Urteil im Volltext gibt es auf www.verbraucherrecht.at.

Rückfragen & Kontakt:

Verein für Konsumenteninformation
Pressestelle
01/588 77-256
presse@vki.at
www.vki.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NKI0001

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

alexander-stuecklberger

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter