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GoLending insolvent – Forderungsanmeldungen im Konkurs notwendig!

raz/Wien/Klagenfurt (OTS) – Mit Beschluss vom 08.07.2022 des Handelsgerichts Wien wurde nunmehr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GoLending AT GmbH eröffnet und bedeutet dies, dass sämtliche anhängigen Gerichtsverfahren jetzt ex lege unterbrochen sind. Es ist nun die Aufgabe des Masseverwalters, das Vermögen zu erheben, ausständige Forderungen einbringlich zu machen und allfällige rechtswidrige Vorgänge (zB im Hinblick auf den alleinigen geschäftsführenden Gesellschafter Dirk Morina) anzufechten.

Es ist nun ratsam, die jeweiligen Forderungen im Konkurs anzumelden und bieten wir dies für eine Pauschale von € 240,00 brutto zzgl € 25,00 an gerichtlicher Pauschalgebühr, somit insgesamt € 265,00 jedem geschädigten Darlehensgeber gerne an. Wir benötigen dazu lediglich den entsprechenden Auftrag samt Vollmacht (Download von unserer Website „Vollmacht Go Lending“) sowie den Darlehensvertrag bzw die Darstellung, wann welche Zahlungen geleistet worden sind.

Mit unserer nunmehr über die Jahre aufgebauten GoLending-Spezialexpertise werden wir alles daransetzen, den Masseverwalter umfassend zu unterstützen, um eine möglichst hohe Quote zu erreichen.

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