Der EuGH sorgt in der Rechtssache C-77/24 (Wunner) für eine Sensation: Klagen gegen Geschäftsführer:innen ausländischer Online-Casinos unterliegen österreichischem Recht.

Der EuGH sorgt in der Rechtssache C-77/24 (Wunner) für eine Sensation: Klagen gegen Geschäftsführer:innen ausländischer Online-Casinos unterliegen österreichischem Recht.
Dieser Richterspruch durchbricht die bisherige Pattsituation. Viele Glücksspielanbieter haben ihren Sitz auf Malta. Der Inselstaat schützt diese Gesellschaften seit 2023 mit dem unionsrechtswidrigen Gesetz „Bill 55“ vor der Vollstreckung österreichischer Urteile.
„Viele Hintermänner wähnten sich durch den protektionistischen Kurs Maltas in Sicherheit. Doch der EuGH hat nun klargestellt: Befindet sich der gewöhnliche Aufenthalt des Spielers in Österreich, ist österreichisches Schadenersatzrecht anwendbar – und zwar nicht nur auf den Anbieter selbst, sondern auch auf dessen Entscheidungsträger:innen. Damit rückt die unmittelbare Haftung der Geschäftsführer:innen in den Fokus“
, erklärt Rechtsanwalt Mag. Ralph Summer, Partner der auf Glücksspielrecht spezialisierten Kanzlei Summer Schertler Kaufmann.
Für die geschädigten Spieler bedeutet das Urteil eine massive Verbesserung ihrer Chancen. Die Anwälte sehen darin einen klaren Auftrag:
„Die Rechtsprechung bejaht die Rückforderbarkeit von Verlusten in illegalen Online-Casinos schon lange. Mit der heutigen Entscheidung ebnet der EuGH nun endlich den Weg, um die Geschäftsführer:innen für die von ihnen zu verantwortenden Rechtsbrüche persönlich zur Rechenschaft zu ziehen“
, betont Rechtsanwalt Mag. Bernhard Ibl, der in Kooperation mit der Kanzlei Summer Schertler Kaufmann tausende Geschädigte vertritt. „Wir haben bereits zahlreiche Klagen gegen Entscheidungsträger:innen eingebracht und werden diese Verfahren nun konsequent vorantreiben.“
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