Art. 35
Art. 35 Persönliche Immunitäten
Fassung: 27. September 2012 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Art. 35 Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus?
- KernaussageArt. 35 Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus behandelt "Persönliche Immunitäten" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 39/01 Finanzinstitutionen, Währungsabkommen
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Persönliche Immunitäten
(1) Im Interesse des ESM genießen der Vorsitzende des Gouverneursrats, die Mitglieder des Gouverneursrats, die stellvertretenden Mitglieder des Gouverneursrats, die Mitglieder des Direktoriums, die stellvertretenden Mitglieder des Direktoriums sowie der Geschäftsführende Direktor und die anderen Bediensteten des ESM Immunität von der Gerichtsbarkeit hinsichtlich ihrer in amtlicher Eigenschaft vorgenommenen Handlungen und Unverletzlichkeit hinsichtlich ihrer amtlichen Schriftstücke und Unterlagen.
(2) Der Gouverneursrat kann die durch diesen Artikel gewährten Immunitäten des Vorsitzenden des Gouverneursrats, der Mitglieder des Gouverneursrats, der stellvertretenden Mitglieder des Gouverneursrats, der Mitglieder des Direktoriums, der stellvertretenden Mitglieder des Direktoriums sowie des Geschäftsführenden Direktors in dem Maße und zu den Bedingungen, die er bestimmt, aufheben.
(3) Der Geschäftsführende Direktor kann diese Immunität hinsichtlich eines jeden Bediensteten des ESM außer seiner selbst aufheben.
(4) Jedes ESM-Mitglied trifft unverzüglich alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um diesen Artikel in seinem eigenen Recht in Kraft zu setzen, und unterrichtet den ESM entsprechend.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Art. 35 Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus in einfachen Worten?
Art. 35 Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus behandelt "Persönliche Immunitäten" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 27. September 2012 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 5. Dezember 2025
- Fassung seit
- 27. September 2012
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 4. Oktober 2026 07:48
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. III Nr. 93/2023
- BGBl. III Nr. 79/2021
- BGBl. III Nr. 78/2021
- BGBl. III Nr. 77/2021
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