Anl. 1
Anl. 1 Beitragsschlüssel des ESM
Fassung: 22. März 2023 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Anl. 1 Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus?
- KernaussageAnl. 1 Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus behandelt "Beitragsschlüssel des ESM" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 39/01 Finanzinstitutionen, Währungsabkommen
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Beitragsschlüssel des ESM
ESM-Mitglied
ESM-Schlüssel (%)
Königreich Belgien
3,4250
Bundesrepublik Deutschland
26,7402
Republik Estland
0,2527
Irland
1,5684
Hellenische Republik
2,7745
Königreich Spanien
11,7256
Französische Republik
20,0809
Kroatische Republik
0,5215
Italienische Republik
17,6457
Republik Zypern
0,1933
Republik Lettland
0,2732
Republik Litauen
0,4042
Großherzogtum Luxemburg
0,2467
Malta
0,0892
Königreich der Niederlande
5,6315
Republik Österreich
2,7418
Portugiesische Republik
2,4716
Republik Slowenien
0,4643
Slowakische Republik
0,9791
Republik Finnland
1,7706
Insgesamt
100,0
Die obigen Zahlen sind auf die vierte Dezimalstelle gerundet.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 1 Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus in einfachen Worten?
Anl. 1 Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus behandelt "Beitragsschlüssel des ESM" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 22. März 2023 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 5. Dezember 2025
- Fassung seit
- 22. März 2023
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 4. Oktober 2026 07:48
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RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.
Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. III Nr. 93/2023
- BGBl. III Nr. 79/2021
- BGBl. III Nr. 78/2021
- BGBl. III Nr. 77/2021
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Verweise
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