Staatsverträge

Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht

Aktuelle RIS-Fassung von Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht.

Vertrag – MultilateralFassung seit 26. Juni 2024RIS-Stand 22. Oktober 2024

RIS-Gesetzesnummer 20011816 · BGBl. III Nr. 13/2022 · 29/07 Gewerblicher Rechtsschutz · Original im RIS öffnen

Art. 7

Art. 7 Gericht erster Instanz

Fassung: 26. Juni 2024 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in Art. 7 Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht?

  • KernaussageArt. 7 Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht behandelt "Gericht erster Instanz" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 29/07 Gewerblicher Rechtsschutz

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Gericht erster Instanz

(1) Das Gericht erster Instanz umfasst eine Zentralkammer sowie Lokalkammern und Regionalkammern.

(2) Die Zentralkammer hat ihren Sitz in Paris und verfügt über eine Abteilung in Mailand und eine Abteilung in München. Die Verfahren vor der Zentralkammer werden gemäß Anhang II, der Bestandteil dieses Übereinkommens ist, verteilt.

(3) Eine Lokalkammer wird in einem Vertragsmitgliedstaat auf dessen Antrag hin in Einklang mit der Satzung errichtet. Ein Vertragsmitgliedstaat, in dessen Gebiet eine Lokalkammer errichtet wird, benennt deren Sitz.

(4) In einem Vertragsmitgliedstaat wird auf seinen Antrag hin eine zusätzliche Lokalkammer für jeweils einhundert Patentverfahren errichtet, die in diesem Vertragsmitgliedstaat pro Kalenderjahr vor oder nach dem Inkrafttreten dieses Übereinkommens in drei aufeinanderfolgenden Jahren eingeleitet worden sind. Die Anzahl der Lokalkammern je Vertragsmitgliedstaat darf vier nicht überschreiten.

(5) Für zwei oder mehr Vertragsmitgliedstaaten wird auf deren Antrag hin im Einklang mit der Satzung eine Regionalkammer errichtet. Diese Vertragsmitgliedstaaten benennen den Sitz der betreffenden Kammer. Die Regionalkammer kann an unterschiedlichen Orten tagen.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKAPITEL II – INSTITUTIONELLE BESTIMMUNGEN
Gehört thematisch zuVerfahren und Zuständigkeit, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Art. 7 Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht in einfachen Worten?

Art. 7 Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht behandelt "Gericht erster Instanz" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?

Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 26. Juni 2024 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
22. Oktober 2024
Fassung seit
26. Juni 2024
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
30. August 2026 06:29
Frühere Fassungen

Keine frühere Fassung im lokalen Cache. Der aktuelle RIS-Verweis bleibt als Originalquelle verknüpft.

Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. III Nr. 157/2024
  • BGBl. III Nr. 89/2024 (K – Geltungsbereich)
  • BGBl. III Nr. 53/2023 (K über Idat)

Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.

Verweise

Keine lokal auflösbaren Verweise gefunden.

Rückverweise

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