Art. 9d
Art. 9d Artikel 9quinquies
Fassung: 13. April 1999 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Art. 9d Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken?
- KernaussageArt. 9d Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken behandelt "Artikel 9quinquies" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 29/07 Gewerblicher Rechtsschutz
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Artikel 9quinquies
Umwandlung einer internationalen Registrierung in nationale oder regionale Gesuche
Wird eine internationale Registrierung auf Antrag der Ursprungsbehörde nach Art. 6 Abs. 4 für alle oder einige der in der Registrierung aufgeführten Waren und Dienstleistungen gelöscht und reicht die Person, die Inhaber der internationalen Registrierung war, ein Gesuch um Eintragung derselben Marke bei der Behörde einer der Vertragsparteien ein, in deren Gebiet die internationale Registrierung wirksam war, so wird dieses Gesuch so behandelt, als sei es zum Datum der internationalen Registrierung nach Art. 3 Abs. 4 oder zum Datum der Eintragung der territorialen Ausdehnung nach Art. 3ter Abs. 2 eingereicht worden, und genießt, falls die internationale Registrierung Priorität genoß, dieselbe Priorität, sofern
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Art. 9d Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken in einfachen Worten?
Art. 9d Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken behandelt "Artikel 9quinquies" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 13. April 1999 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 9. April 2020
- Fassung seit
- 13. April 1999
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. III Nr. 88/2008
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