Art. 13
Art. 13 Übergangsbestimmungen
Fassung: 16. Juni 2006 bis laufend
Übergangsbestimmungen
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 13. November 2019
- Fassung seit
- 16. Juni 2006
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 6. Oktober 2026 22:50
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. III Nr. 110/2025 (NR: GP XXVIII RV 24 AB 44 S. 13. BR: AB 11627 S. 976.)
- BGBl. III Nr. 69/2010 (NR: GP XXIV RV 366 AB 631 S. 57. BR: AB 8294 S. 783.)
- BGBl. I Nr. 2/2008 (1. BVRBG) (NR: GP XXIII RV 314 AB 370 S. 41. BR: 7799 AB 7830 S. 751.)
- BGBl. Nr. 309/1995 (K – Geltungsbereich)
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Verweise
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Rückverweise
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