Anl. 2b
Anl. 2b Anlage 1B
Fassung: 16. Juni 2006 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Anl. 2b AETR?
- KernaussageAnl. 2b AETR behandelt "Anlage 1B" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Einleitende Bestimmungen zur Anlage 1B
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Anlage 1B
Vorschriften über Bau, Prüfung, Einbau und Nachprüfung des im Straßenverkehr verwendeten digitalen Kontrollgeräts
Art. 1 Präambel
Art. 2 Einleitende Bestimmungen zur Anlage 1B
Begriffe in Anhang 1 B
Ersetzt durch
Begriffe im AETR
Mitgliedstaaten
Vertragsparteien
MS
VP
Anhang (1B)
Anlage (1B)
Anlage
Unteranlage
Verordnung
Übereinkommen oder AETR
Gemeinschaft
UN-ECE
Rechtstexte der Europäischen Gemeinschaft
Ersetzt durch
Rechtstexte der UNWirtschaftskommission für Europa
Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates
AETR
Richtlinie Nr. 92/23/EWG des Rates
ECE-Reglement Nr. 54
Richtlinie Nr. 95/54/EG der Kommission zur Anpassung der Richtlinie Nr. 72/245/EWG des Rates an den technischen Fortschritt
ECE-Reglement Nr. 10
____________________________
1 Gemäß den Änderungen der Verordnung des Rates (EC) Nr. 2135/98 vom 24. September 1998 (OJ L 274 vom 9. Oktober 1998) sowie Verordnung der Kommission (EC) Nr. 1360/2002 vom 13. Juni 2002 (OJ L 207 vom 5. August 2002 (corrigendum OJ L 77 vom 13. März 2004)) und Nr. 432/2004 vom 5. März 2004 (OJ L 71 vom 10. März 2004).
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 2b AETR in einfachen Worten?
Anl. 2b AETR behandelt "Anlage 1B" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 16. Juni 2006 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 13. November 2019
- Fassung seit
- 16. Juni 2006
- Fassung bis
- laufend
- 24. April 1992 bis laufend
Eine frühere Fassung ist lokal bekannt, aber nicht mit vollständigem Text für einen automatischen Inhaltsvergleich gespeichert.
Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. III Nr. 110/2025 (NR: GP XXVIII RV 24 AB 44 S. 13. BR: AB 11627 S. 976.)
- BGBl. III Nr. 69/2010 (NR: GP XXIV RV 366 AB 631 S. 57. BR: AB 8294 S. 783.)
- BGBl. I Nr. 2/2008 (1. BVRBG) (NR: GP XXIII RV 314 AB 370 S. 41. BR: 7799 AB 7830 S. 751.)
- BGBl. Nr. 309/1995 (K – Geltungsbereich)
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Verweise
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Rückverweise
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